Allgemeine Geschäftsbedingungen der bil-tec Thüringen für Seminare
§1 Geltungsbereich
Die Angebote und Leistungen der bil-tec Thüringen im Geschäftsbereich der Seminare erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsschluss erkennt der Vertragspartner die allgemein Geschäftsbedingungen der bil-tec Thüringen an. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit zurückgewiesen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis und/oder fehlendem Widerspruch durch bil-tec Thüringen nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich vorher schriftlich für jeden einzelnen Vertrag zugestimmt.
§2 Vertragsabschluss
Mit der formgerechten Anmeldung kommt der Seminarvertrag zustande. Die Anmeldung wird seitens bil-tec Thüringen schriftlich bestätigt. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen Charakter.
§3 Rücktritt der bil-tec Thüringen
bil-tec Thüringen behält sich für folgende Fälle den Rücktritt vom Vertrag vor:
· für den Fall überzähliger Anmeldungen
· für den Fall, dass die Mindestzahl von Teilnehmern für eine Seminarmaßnahme nicht erreicht wird (Firmenseminare werden gesondert geregelt)
· wenn bei Erkrankung oder Ausfall des Dozenten oder höherer Gewalt, bei geförderten Maßnahmen, keine Bestätigung durch die jeweilige Institution rechtzeitig vorliegt, kann bil-tec Thüringen die Maßnahme absagen. Im Fall der Erkrankung des Dozenten, dessen Ausfall oder höherer Gewalt wird bil-tec Thüringen versuchen, die Teilnehmer auf einen anderen Termin oder Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Andernfalls werden die für die nicht stattfindende Veranstaltung bereits bezahlten Gebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartners sind ausgeschlossen.
§4 Rücktritte der Teilnehmers
Der Vertragspartner kann bis 3 Wochen vor Beginn des Seminars vom Seminarvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und binnen obiger Frist bei bil-tec Thüringen eingehen. Bei Stornierung durch den Vertragspartner nach Ablauf der obigen Frist ist die halbe Gebühr der Schulungsmaßnahme zu bezahlen. Für Firmenseminare gilt eine 3-wöchige Kündigungsfrist vor Beginn des Seminars. Hierbei gilt das rechtzeitige Absenden einer schriftlichen oder elektronischen Kündigung. Bei Nichteinhaltung der Frist wird die Hälfte der vereinbarten Seminargebühr fällig.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Bei nicht geförderten Aufträgen verstehen sich die Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Preis enthalten sind die Seminarunterlagen und Verbrauchsmaterialien. Die Seminargebühr ist spätestens 3 Wochen vor Beginn der Seminarveranstaltung zur Zahlung fällig. Abweichungen sind gesondert im Vertrag zu regeln. Externe Prüfungen werden gesondert geregelt.
§ 6 Ordnung, Sicherheit und Unfallverhütung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bei bil-tec Thüringen ausgelegten gültigen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen, sowie Unterrichts- und Prüfungsordnung der bil-tec Thüringen einzusehen und einzuhalten.
§ 7 Urheberrechte, Schutz der technischen Ausstattung
Schulungsunterlagen, sonstige Dokumente und Software, in dessen Besitz der Teilnehmer im Rahmen des Lehrgangs gelangt oder zu denen er Zugang erhält, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, ein Nachdruck, eine Übersetzung oder die Anfertigung einer Kopie, sowie eine Weitergabe an Dritte ist auch in Teilen ist nicht gestattet. Die Verwendung oder das Einbringung von eigenen Datenträgern oder Softwareprogrammen auf der von bil-tec Thüringen zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Teilnehmer schadensersatzpflichtig.
§ 8 Haftung
bil-tec Thüringen haftet für keinen konkreten Schulungserfolg. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der bil-tec Thüringen bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter der bil-tec Thüringen oder deren Erfüllungshilfen.
§ 9 Gerichtsstand und sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Nordhausen. bil-tec Thrüringen ist auch berechtigt, am Wohnort des Teilnehmers zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmung hiervon unberührt.
Stand: Oktober 2014